4So konkret wie möglich: Akademische Redefreiheit als Leitbegriff der StudieEs gibt gute Gründe, nach der Verfassung der Wissenschaft und der Hochschulen zu fragen und dabei sowohl politische Polemik und unterkomplexe Vereinfachungen zu vermeiden als auch über im engeren Sinne juristische Verständnisse von Wissenschafts-freiheit hinauszugehen. Um der damit umrissenen Problem-stellung Rechnung zu tragen, haben die Verantwortlichen dieser Studie nach konkreten Ereignissen, Akteur:innen, Kontexten und Handlungsoptionen gefragt. Der Leitbegriff der Studie trifft genau diese konkrete Ebene: Wir verwenden den Begriff der akademischen Redefreiheit, um an die konkreten Praxen und Formen des akademischen Austauschs in Forschung und Lehre heranzukommen (und nicht etwa zu er-mitteln, ob Wissenschaftler:innen die rechtlichen Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit kennen). Der Begriff zielt demnach darauf, wie Personen unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung, aus ver-schiedenen Statusgruppen und unterschiedlichen Geschlechts ihre Gestaltungsräume in Forschung und Lehre an der Universität einschätzen. Das Konzept der akademischen Redefreiheit be-tont Praxis, Umsetzung und Gestaltung. Es fokussiert die Rede im akademischen Kontext und bezieht – angesichts akademischer Formen und Routinen – Praktiken der Auseinandersetzung, der Kritik und der Streitbarkeit ein, welche die Universität seit Jahr-hunderten kennzeichnen. Das Konzept der akademischen Rede-freiheit hat eine verständigungsorientierte Komponente: Es ist auf eine Reflexion bestehender Erfahrungen und Wahrnehmungen angelegt, um einer freien und verantwortungsvollen Wissenschaft den Weg zu bahnen. Das Konzept der akademischen Redefreiheit bezieht Praktiken der Auseinandersetzung, der Kritik und der Streitbarkeit ein, welche die Universität seit Jahrhunderten kennzeichnen.
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